Gerade rechtzeitig zum Beginn des Verschleierungsverbotes wird meine Bloggerseite fertig.
Für vermummte Bankräuber wird es ab 1. Oktober richtig teuer. Nicht nur, dass sie ihre Beute beim Erwischen abgeben müssen, droht ihnen noch zusätzliche Strafe wegen des Verhüllungsverbotes.
Ich sehe ja ein, dass der Nihab beim Autofahren verboten ist. Abgesehen von den Radarfotos, in denen die Fahrerin nicht identifiziert werden kann, kann sich der Nihab auch beim Husten oder Nießen derart verschieben, dass man nicht mehr aus den Augen sehen kann…
Ärzte bei der OP dürfen sich weiterhin hinter einer Maske verschleiern, schließlich soll ja der Patient nicht sehen, wer ihn ins Gras beißen lässt.
Politiker hingegen dürfen bedingungslos immer und überall verschleiern. Das gemeine Volk darf weiterhin nur die Fassade sehen und nicht das wahre Gesicht